Philosophie
Maßgeschneiderte Lösungen, individuelle Konzepte und ein profundes Verständnis wirtschaftlichen Handelns prägen die Tätigkeit der immius Steuerberatungsgesellschaft mbH. Neben der Anfertigung wissenschaftlicher und gutachterlicher Expertisen steht auch die Implementierung und laufende Betreuung der gewählten Strukturen im Fokus unserer steuerlichen Beratung.
BFH, Beschluss v. 20. 5. 1997 – VIII B 108/96
Kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, den Sachverhalt so zu gestalten, dass ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht. Eine sog. Steuervermeidung bleibt folgenlos.